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Schulpflicht
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. 06.
des Jahres sechs Jahre alt sind.
Vorzeitige
Einschulung
Kinder, die nach dem 30. 06 des Jahre sechs Jahre alt werden, können
auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn zu erwarten ist,
dass sie erfolreich am Unterricht der Grundschule teilnehmen können.
Über die vorzeitige Einschulung entscheidet der Schulleiter oder die
Schulleiterin unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen
Untersuchung In besonders begründeten Fällen kann ein psychologischen
Gutachtens angefordert werden.
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Zurückstellung
vom Schulbesuch
Die Eingangsphase der Grundschule ermöglicht eine differenzierte
Förderung eines jeden Kindes, so dass Zurückstellungen vom Schulbesuch
nur noch in besonders begründeten Fällen vorgenommen werden.
Vgl. § 4 GO
und § 42
SchulG. |
Anmeldung
In den ersten Monaten jeden Jahres finden in den Grundschulen die Anmeldungen
der Schulanfänger des kommenden Schuljahres statt. Die Sorgeberechtigten
der schulpflichtigen Kinder erhalten eine Aufforderung zur Anmeldung durch den
Schulträger, also durch die Stadt oder die Gemeinde, oder durch die zuständige
Schule. Darin sind konkrete Anmeldetermine genannt.
Zur Anmeldung müssen die Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes vorlegen.
Die Schule erfragt bei der Anmeldung die Personalien der Eltern und Kinder sowie
weitere Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind unter Berücksichtigung
der Datenschutzbestimmungen.
Schuleinzugsbezirk
Für jede Schule gibt es einen festgelegten Schuleinzugsbezirk.
Alle Kinder, die in diesem Schuleinzugsbezirk wohnen,
müssen in der zuständigen Schule angemeldet
werden. In begründeten Fällen können
auf Antrag Ausnahmen genehmigt werden, die mit dem zuständigen
Schulamt abgesprochen werden.
Schulärztliche Untersuchung
Die schulärztliche Untersuchung ist Pflicht für
alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Termine
dazu werden in der Regel bei der Anmeldung in der Schule
vergeben. Die Ärztin oder der Arzt prüfen,
ob das Kind körperlich in der Lage ist, die Schule
zu besuchen und geben Hinweise auf gesundheitliche Maßnahmen
im Sinne von Prävention. Die Ergebnisse der schulärztlichen
Untersuchung sind Teil der Schuleingangsdiagnostik.
Schuleingangsdiagnostik
Die Schuleingangsdiagnostik dient der Feststellung der
Lernausgangslage eines Kindes. Sie ermöglicht konkrete
Hinweise zur frühzeitigen vorschulischen Förderung
und gibt unmittelbar verwertbare Informationen für
den Anfangsunterricht.
Als Schuleingangsdiagnostik zur Feststellung der Lernausgangslage
hat sich das Kieler Einschulungsverfahren bewährt.
Dem Verfahren liegt eine umfassende Sicht der Persönlichkeit
des Kindes zugrunde. Erfasst werden folgende Fähigkeiten:
Wahrnehmung, Mengenerfassung, Denkfähigkeit, Kenntnisse,
Sprache, Gedächtnis, Motorik, Leistungsmotivation,
Arbeitsverhalten, sozialer und emotionaler Bereich.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter
Einbeziehung der Ergebnisse der Schuleingangsdiagnostik,
der Kooperationsgespräche mit den Kindergärten
sowie der schulärztlichen Untersuchung, ob die
körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung
des Kindes ein erfolgreiches Mitarbeiten in der Eingangsphase
erwarten lässt.
Kooperation mit dem Kindergarten
Grundschulen und Kindergärten arbeiten eng zusammen.
Regelmäßiger Infor-mations- und Erfahrungsaustausch
findet durch wechselseitige Besuche oder Arbeitskreise
statt. Die Schule erfährt im Gespräch mit
den Erzieherinnen diagnostische Informationen über
den Entwicklungsstand der Kinder und kann Konzepte zur
gezielten vorschulischen Förderung im Bereich der
Sprachentwicklung, der motorischen Entwicklung und der
Wahrnehmung mit dem Kindergarten unter Einbeziehung
der Eltern entwickeln.
Kinder mit besonderem Förderbedarf
Die Grundschule ist die gemeinsame Schule für alle
Kinder.
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf werden
unter Einbeziehung des örtlich zuständigen
Förderzentrums individuelle Förderpläne
erarbeitet.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
gilt die Ordnung für Sonderpädagogik (OSF).
Integrative Maßnahmen in Grundschulen können
weiterhin in Absprache mit dem Förderzentrum, der
Schulaufsicht, dem Schulträger und der Grundschule
eingerichtet werden.
Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache
Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache gibt
es schulische Förderkonzepte im sprachlichen Bereich.
Auch im vorschulischen Bereich sind spezielle Fördermaßnahmen
für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache geplant.
Kennenlerntage
Um den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu
erleichtern, besuchen die Schulanfänger mit den
Erzieherinnen an einem Kindergartenvormittag die Schulen.
Kinder, die keinen örtlichen Kindergarten besuchen,
werden auch eingeladen. Sie lernen die Schule auf unterschiedliche
Art und Weise kennen. Sie erleben Unterricht, eine Schulhofpause
und erhalten so einen ersten Ein-druck davon, was nach
der Einschulung auf sie zukommt.
Informationsabend
Die Eltern der einzuschulenden Kinder werden frühzeitig
über das Leben und Lernen in der zuständigen
Schule informiert. Dies geschieht durch Einzelge-spräche,
Info-Blätter und Elternabende, an denen auch Vertreter
des Schulelternbeirates teilnehmen können. Eine
konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern ist Grundlage
für eine positive Entwicklung des Kindes sowohl
im vorschulischen als auch im schulischen Bereich .
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