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Schulpflicht
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. 06. des Jahres sechs Jahre alt sind.

Vorzeitige Einschulung
Kinder, die nach dem 30. 06 des Jahre sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden, wenn zu erwarten ist, dass sie erfolreich am Unterricht der Grundschule teilnehmen können. Über die vorzeitige Einschulung entscheidet der Schulleiter oder die Schulleiterin unter Einbeziehung der Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung In besonders begründeten Fällen kann ein psychologischen Gutachtens angefordert werden.

Zurückstellung vom Schulbesuch
Die Eingangsphase der Grundschule ermöglicht eine differenzierte Förderung eines jeden Kindes, so dass Zurückstellungen vom Schulbesuch nur noch in besonders begründeten Fällen vorgenommen werden.
Vgl. § 4 GO und § 42 SchulG.

Anmeldung
In den ersten Monaten jeden Jahres finden in den Grundschulen die Anmeldungen der Schulanfänger des kommenden Schuljahres statt. Die Sorgeberechtigten der schulpflichtigen Kinder erhalten eine Aufforderung zur Anmeldung durch den Schulträger, also durch die Stadt oder die Gemeinde, oder durch die zuständige Schule. Darin sind konkrete Anmeldetermine genannt.
Zur Anmeldung müssen die Eltern die Geburtsurkunde ihres Kindes vorlegen. Die Schule erfragt bei der Anmeldung die Personalien der Eltern und Kinder sowie weitere Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.

Schuleinzugsbezirk
Für jede Schule gibt es einen festgelegten Schuleinzugsbezirk. Alle Kinder, die in diesem Schuleinzugsbezirk wohnen, müssen in der zuständigen Schule angemeldet werden. In begründeten Fällen können auf Antrag Ausnahmen genehmigt werden, die mit dem zuständigen Schulamt abgesprochen werden.

Schulärztliche Untersuchung
Die schulärztliche Untersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Termine dazu werden in der Regel bei der Anmeldung in der Schule vergeben. Die Ärztin oder der Arzt prüfen, ob das Kind körperlich in der Lage ist, die Schule zu besuchen und geben Hinweise auf gesundheitliche Maßnahmen im Sinne von Prävention. Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung sind Teil der Schuleingangsdiagnostik.

Schuleingangsdiagnostik
Die Schuleingangsdiagnostik dient der Feststellung der Lernausgangslage eines Kindes. Sie ermöglicht konkrete Hinweise zur frühzeitigen vorschulischen Förderung und gibt unmittelbar verwertbare Informationen für den Anfangsunterricht.
Als Schuleingangsdiagnostik zur Feststellung der Lernausgangslage hat sich das Kieler Einschulungsverfahren bewährt. Dem Verfahren liegt eine umfassende Sicht der Persönlichkeit des Kindes zugrunde. Erfasst werden folgende Fähigkeiten: Wahrnehmung, Mengenerfassung, Denkfähigkeit, Kenntnisse, Sprache, Gedächtnis, Motorik, Leistungsmotivation, Arbeitsverhalten, sozialer und emotionaler Bereich.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet unter Einbeziehung der Ergebnisse der Schuleingangsdiagnostik, der Kooperationsgespräche mit den Kindergärten sowie der schulärztlichen Untersuchung, ob die körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes ein erfolgreiches Mitarbeiten in der Eingangsphase erwarten lässt.

Kooperation mit dem Kindergarten
Grundschulen und Kindergärten arbeiten eng zusammen. Regelmäßiger Infor-mations- und Erfahrungsaustausch findet durch wechselseitige Besuche oder Arbeitskreise statt. Die Schule erfährt im Gespräch mit den Erzieherinnen diagnostische Informationen über den Entwicklungsstand der Kinder und kann Konzepte zur gezielten vorschulischen Förderung im Bereich der Sprachentwicklung, der motorischen Entwicklung und der Wahrnehmung mit dem Kindergarten unter Einbeziehung der Eltern entwickeln.

Kinder mit besonderem Förderbedarf
Die Grundschule ist die gemeinsame Schule für alle Kinder.
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf werden unter Einbeziehung des örtlich zuständigen Förderzentrums individuelle Förderpläne erarbeitet.
Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt die Ordnung für Sonderpädagogik (OSF). Integrative Maßnahmen in Grundschulen können weiterhin in Absprache mit dem Förderzentrum, der Schulaufsicht, dem Schulträger und der Grundschule eingerichtet werden.

Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache
Für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache gibt es schulische Förderkonzepte im sprachlichen Bereich. Auch im vorschulischen Bereich sind spezielle Fördermaßnahmen für Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache geplant.

Kennenlerntage
Um den Übergang vom Kindergarten zur Schule zu erleichtern, besuchen die Schulanfänger mit den Erzieherinnen an einem Kindergartenvormittag die Schulen. Kinder, die keinen örtlichen Kindergarten besuchen, werden auch eingeladen. Sie lernen die Schule auf unterschiedliche Art und Weise kennen. Sie erleben Unterricht, eine Schulhofpause und erhalten so einen ersten Ein-druck davon, was nach der Einschulung auf sie zukommt.

Informationsabend
Die Eltern der einzuschulenden Kinder werden frühzeitig über das Leben und Lernen in der zuständigen Schule informiert. Dies geschieht durch Einzelge-spräche, Info-Blätter und Elternabende, an denen auch Vertreter des Schulelternbeirates teilnehmen können. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Eltern ist Grundlage für eine positive Entwicklung des Kindes sowohl im vorschulischen als auch im schulischen Bereich .




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